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Stromvertrag kündigen: 3 Tipps für das Vertragsende

Stromvertrag kündigen: 3 Tipps für das Vertragsende

Sie sind mit Ihrem Stromanbieter nicht mehr zufrieden, da dieser eine Preiserhöhung angekündigt hat, Ihre Bedürfnisse sich aufgrund der Anschaffung von Photovoltaik geändert haben oder Sie andere Stromanbieter mit besseren Konditionen gefunden haben? Dann sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihren laufenden Stromvertrag zu kündigen und zu einer für Sie passenderen Alternative zu wechseln.

Da es nicht immer leicht ist, alle Punkte, auf die es bei einer Kündigung ankommt, zu beachten, informieren wir Sie in unserem Ratgeber darüber, wann und wie Sie Ihren Stromvertrag kündigen können.

1. In welchen Fällen kann man einen Stromvertrag kündigen?

Generell ist die Entscheidung, ob Sie Ihren Stromvertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, Ihnen selbst überlassen. Verschiedene Umstände, wie etwa

Die Kündigung
Eine Kündigung ist immer eine Beendigung eines Vertrags, die durch einen der beiden Vertragspartner durchgeführt wird. Aufgrund dieser Einseitigkeit kann es dazu kommen, dass der andere Vertragspartner mit der Kündigung nicht einverstanden ist. Um Konfliktpotenzial zu vermeiden und die Kündigung wirksam machen zu können, sollten dabei also immer die Vereinbarungen im Vertrag beachtet werden.

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  • Umzug
  • Preiserhöhung
  • Unzufriedenheit

können Beweggründe sein, um den aktuellen Stromvertrag zu kündigen. Entspricht der Stromvertrag nicht dem tatsächlichen Verbrauch an Energie und die Abschlagszahlung ist zu hoch, lohnt es sich in einigen Fällen, verschiedene Tarife zu vergleichen und herauszufinden, ob Sie mit einem anderen Energieversorger durch bessere Konditionen sparen können

1.1. Umzug

Wenn Sie einen Umzug planen, sollten Sie so früh wie möglich überprüfen, ob eine Kündigung nötig ist und welche Fristen Sie einhalten müssen. Der Umzug allein führt nicht dazu, dass der abgeschlossene Stromvertrag automatisch aufgehoben wird, sondern die Kündigung muss immer eigenständig eingereicht werden.

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Bei einem Umzug müssen viele verschiedene Punkte beachtet werden. Auch das Kündigen des alten Stromvertrages oder ein Wechsel muss geplant werden.

Auch das Kündigen des alten Stromvertrages oder ein Wechsel muss bei einem Umzug geplant werden.

Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen, zum Zeitpunkt des Einzuges in die neue Wohnung aber noch keinen neuen Stromvertrag abgeschlossen haben, brauchen Sie keine Angst davor zu haben, Tage oder sogar Wochen ohne Strom auskommen zu müssen.

Da es in Deutschland eine Garantie zur Grundversorgung gibt, dürfen Haushalte niemals ohne Strom sein. Vom Grundversorger aus kann dann ein Wechsel zu einem neuen Stromanbieter vorgenommen werden.

Tipp: Gegebenenfalls muss bei einem Umzug der alte Stromvertrag nicht gekündigt werden. Besteht die Möglichkeit, dass Ihr aktueller Stromanbieter auch Ihre neue Wohnung beliefern kann, kann der Vertrag auch übernommen und an die neue Wohnung angepasst werden.

1.2. Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung muss in der Regel von Ihrem Stromanbieter 4 Wochen vor Eintritt angekündigt werden. Sind Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Hierbei darf eine Kündigung sogar zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingereicht werden, auch wenn dieser Zeitpunkt außerhalb der vertraglich festgelegten Fristen liegt.

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1.3. Unzufriedenheit

Auch die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Stromanbieter kann dazu führen, dass der Stromvertrag gekündigt werden soll. Ist der Stromanbieter beispielsweise unzuverlässig, antwortet nicht auf Nachfragen oder ist weder per Mail noch per Telefon oder Brief erreichbar, kann beim Kunden ein Gefühl der Unzufriedenheit entstehen, mit dem einhergeht, dass der Verbraucher den laufenden Stromvertrag verlassen möchte.

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Doch auch Vergleiche zu anderen Stromanbietern und Tarifen, die ergeben, dass die Konditionen des eigenen Vertrags ungünstiger sind als bei anderen Verträgen, können einen Wunsch nach einem Wechsel des Stromanbieters hervorrufen, durch den letztlich der eigene Stromvertrag gekündigt werden soll.

2. Welche Fristen muss man beachten?

Bei der Kündigung des Stromvertrages gilt es die vorgegebenen Fristen zu beachten, welche im Vertrag festgehalten sind.

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Oftmals haben Stromverträge eine Mindestvertragslaufzeit von beispielsweise 12 oder 24 Monaten. Wenn Sie Ihren Stromvertrag nach dieser festgelegten Vertragslaufzeit nicht kündigen, wird er meist automatisch verlängert – die sogenannte stillschweigende Verlängerung tritt ein.

Für eine rechtzeitige Kündigung müssen die vertraglich festgehaltenen Fristen eingehalten werden.

Für eine rechtzeitige Kündigung müssen die vertraglich festgehaltenen Fristen eingehalten werden.

Nach der stillschweigenden Verlängerung ist der Stromvertrag in der Regel monatlich kündbar. Falls die stillschweigende Verlängerung jedoch verhindert werden soll, muss der Vertrag fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Auch hier müssen die im Stromvertrag festgelegten Fristen eingehalten werden, um den rechtzeitigen Ausstieg zu ermöglichen.

Hierbei ist wichtig zu beachten, dass die Kündigungsfristen von Anbieter zu Anbieter variieren können. Sie sind in jedem Fall aus dem Stromvertrag zu entnehmen und können bei Unsicherheit auch bei dem entsprechenden Ansprechpartner erfragt werden.

In einigen Fällen – etwa einem Umzug oder einer Preiserhöhung – kann der Stromvertrag auch vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Diese vorzeitige Kündigung unterliegt ebenfalls festgelegten Fristen, die im Stromvertrag festgehalten sind. Bei einer vorzeitigen Kündigung machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, bei dem die Kündigungsfrist in der Regel kürzer ist als bei einer regulären Kündigung.

Hinweis: Lesen Sie sich vor der Kündigung Ihren Stromvertrag genau durch. Hier finden Sie die spezifischen Informationen zu Ihrem Anbieter, sodass Sie Ihren Vertrag gemäß der Vorgaben kündigen und beide Vertragsseiten sich auf die gleichen Vorgaben verlassen können.

3. Welche Formalia müssen beachtet werden?

Kündigungen müssen schriftlich eingereicht werden, um gültig zu sein.

Kündigungen müssen schriftlich eingereicht werden, um gültig zu sein.

Um die Kündigung Ihres Stromvertrages geltend machen zu können, müssen einige Formalia beachtet werden. Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie in schriftlicher Form erfolgen. Mögliche Formen der Kündigung sind:

  • E-Mail
  • Brief
  • Fax
  • SMS

Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kündigung fristgerecht bei dem Vertragspartner eingeht, denn erst mit dem Erhalt der schriftlichen Kündigung kann diese bestätigt werden. Eine mündliche Mitteilung kann dementsprechend nicht als rechtmäßige Kündigung angesehen werden.

Einige Energieversorger bieten außerdem eine Kündigung über die eigene Website oder gegebenenfalls eine App an. Wenn das der Fall ist, dann ist eine fristgerechte Kündigung über diese Portale ebenfalls rechtsgültig.

Wird der Stromvertrag gekündigt, ist es ebenfalls wichtig, dass die benötigten Informationen aus der Kündigung hervorgehen. Es muss erkennbar sein, wer den Vertrag kündigt, um welche Vertragsnummer es sich handelt und wann das Vertragsverhältnis aufgehoben werden soll.

Tipp: Um alle Formalia zu beachten, sind Vorlagen online verfügbar, die einfach heruntergeladen, ausgefüllt und abgeschickt werden können. Diese Vorlagen beinhalten alle Punkte, die Sie angegeben müssen, wenn der Stromvertrag gekündigt werden soll.


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