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Schimmel entfernen
Feuchtigkeit beseitigen
Da der Schimmelpilz nur in feuchter Umgebung entstehen und gedeihen kann, spielt folgerichtig die Beseitigung von Feuchtigkeit
die zentrale Rolle bei der Schimmelpilzbekämpfung. Man sollte unbedingt etwaige Defekte an Wasserleitungen, Heizleitungen und
Abwasserleitungen beseitigen lassen und klären, ob es ersichtliche Konstruktionsmängel am Gebäude gibt (fehlerhafte
Bauwerksabdichtung oder Konstruktionsmängel in Bezug auf den Mindestwärmeschutz). Die Anschaffung eines Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessers kann dabei helfen, die empfohlene relative Raum-Luft-Feuchte von nicht mehr als 50 %
und eine konstante Raum-Luft-Temperatur von +20°C (bzw. von +22°C in Bädern) einzuhalten.
Räume lüften
Regelmäßiges, kontrolliertes Durchlüften aller Räume, besonders im Winter, ist ein Muss. Um Wohnräume effektiv zu lüften, sollte man die Fenster vollständig
öffnen. Einen intensiven Luftaustausch stellt man her, indem man die Fenster auf gegenüber liegenden Hausseiten gleichzeitig
öffnet. In der Regel reicht es aus, Räume auf diese Art drei Mal täglich mindestens 5 Minuten zu lüften. Wichtig zu wissen: öfter
kurz und wirksam lüften ist besser, als selten lang und damit teuer.
Mit Chemikalien gegen den Schimmel vorgehen?
Die Beseitigung von Schimmelpilzen mittels Chemikalien ist beliebt, bekämpft aber nur die Symptome und nicht die Ursachen,
denn ohne eine Veränderung im Wohnverhalten hat man bald wieder „Besuch“. Vorsicht angesagt ist auch bei den berühmten
"Hausmitteln" (wie Spiritus-Essig-Mischungen) sie schaden oft mehr, als sie nutzen. Grundsätzlich gilt: Größere Schäden sollten
durch Fachleute begutachtet werden! Besonders wenn Nutzerfehler (wie mangelnde Beheizung und Lüftung) mit Bauwerkfehlern
zusammentreffen, sollte man einen Bausachverständigen einschalten. Der kann nämlich auch klären, inwieweit Baumängel
hauptsächlich für den Schimmelpilzbefall zuständig sind und ob entsprechend Mietminderung beantragt werden kann.
Mietminderung durch Schimmel?
In jedem
Fall ist es ratsam, den Vermieter sofort bei Entdeckung des Schadens zu benachrichtigen. Ein Anrecht auf Mietminderung
entsteht aber nur, wenn einwandfrei bewiesen werden kann, dass es vor allem Konstruktionsfehler und nicht falsches
Wohnverhalten sind, die den Schaden verursacht haben. Und das kann eben nur der Sachverständige klären.
Sonst hat man statt einer Mietminderung plötzlich eine Kündigung seitens des Vermieters auf dem Tisch!
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