:: Startseite
:: Haushaltstipps Forum
:: Kochrezepte
:: Ratgeber
» Mehr Haushaltsgeld
» Ratgeber Versicherung
» Prepaid Telefonkarten
» Ratgeber Umzug
» Testberichte
:: Haushaltstipps
» Tipps 1-10
» Tipps 11-20
» Tipps 21-30
» Tipps 31-40
» Tipps 41-50
» Tipps 51-60
» Tipps 61-70
» Tipps 71-80
» Tipps 81-90
» Tipps 91-100
» Tipps 101-110
» Tipps 111-120
» Tipps 121-130
» Tipps 131-140
» Tipps 141-150
» Tipps 151-160
» Tipps 161-170
» Tipps 171-180
» Tipps 181-190
» Tipps 191-200
» Tipps 201-210
:: Weitere Rubriken
» Gesunde Ernährung
» Wellnesstipps
» Gesundheitstipps
» Abnehmen & Diäten
» Hygiene im Haushalt
» Sicherheit im Haushalt
» Tipps gegen Kalk
» Kaffeetipps
» Zahnpflege
» Kindererziehung
» Tipps für Schwangere
» Montessori Pädagogik
» Mückenstiche
» Nichtraucher Hilfe
» Strohige Haare?
» Warum lächeln wir?
» Gegen Haarausfall
» Sex macht fit
:: Sonstiges
» Newsletter
» Link zu uns
» Partnerprogramm
» Impressum
» Kontakt
» Weitere gute Seiten...
» Weight Watchers

Mit dem Newsletter bekommen Sie jede Woche kostenlose Haushaltstipps:

  
Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen


zurück

Urlaub nehmen und Arbeitgeberzuschüsse beantragen

Urlaub nehmen und Arbeitgeberzuschüsse beantragen Heutzutage wird von Arbeitnehmern einiges an Flexibilität für ihren Beruf abverlangt, so dass es durchaus vorkommen kann, dass ein Umzug berufsbedingt nötig wird. Dementsprechend ist es nur fair, dass der Arbeitgeber dem Angestellten seinerseits entgegenkommt und sowohl bezahlten Urlaub als auch Zuschüsse für den Umzug zur Verfügung stellt.

Umzug während des Urlaubs?

Der normale Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt: jeder Arbeitnehmer hat ab dem ersten halben Jahr eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub. Leider fällt der Umzug meistens in diese 6 Monate am Anfang; dementsprechend ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, gesetzlichen Urlaub zu geben. Dementsprechend ist jeder Urlaub innerhalb dieser Zeit automatisch unbezahlter Sonderurlaub.

Umzug wegen der Arbeit

In diesem Fall bleibt einem nichts anderes übrig, als die Kulanz des Arbeitgebers zu beanspruchen. Insbesondere, wenn die Arbeit der Grund des Umzugs ist, sollte man jedoch mit dem Wohlwollen des Arbeitgebers rechnen können, sowohl was die Bewilligung des Urlaubs als auch die Bezuschussung durch den Arbeitgeber angeht, der immerhin auch vom Umzug profitiert: der Arbeitnehmer ist schneller und weniger gestresst am Arbeitsplatz und kann den Feierabend auch besser nutzen, um sich für den nächsten Arbeitstag zu erholen und arbeitet dementsprechend besser, ganz zu schweigen von der positiven Motivation, die eine solche Kulanz mit sich bringt. Gerade diese Argumente können Ihren Arbeitgeber dazu bewegen, Ihnen zu helfen.

Arbeitgeber über Umzugspläne informieren

Damit der Arbeitgeber entsprechend reagieren kann, sollten Sie ihn so schnell wie möglich von Ihren Umzugsplänen in Kenntnis setzen – möglicherweise kann er noch mehr tun, als sie zeitlich und finanziell zu unterstützen, etwa durch Bereitstellung eines Transporters durch das Unternehmen. Wie weit die Unterstützung geht, hängt von seinem Wohlwollen und Ihrem Verhandlungsgeschick ab.

Fördermöglichkeiten

Wenn Sie Ihn zunächst freundlich um Rat bitten, wie Sie den Umzug bewältigen können, ohne direkt etwas von Ihm zu fordern, haben Sie die besten Chancen, das Optimale herauszuholen. Wenn Ihr Chef nicht von sich aus auf eine Förderungsmöglichkeit zu sprechen kommt, können Sie immer noch vorsichtig fragen – aber nicht fordern, da ein solches Verhalten zur Ablehnung führen würde.

Mit dem Arbeitgeber Lösungen finden

Denken Sie während der Verhandlungen immer daran, dass die Kosten und der Zeitaufwand des Umzugs das Problem sind und nicht ihr Arbeitgeber. Sie stehen auf der gleichen Seite und das Problem auf der anderen Seite. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber werden Sie den Umzug sicher bewältigen können.

zurück

Nichts gefunden?

© 2004 - 2007 by - Powerbasis Medianet
Surftipps: Google