GEZ Gebührenbefreiung – 3 Ausnahmen gibt es!

Website der GEZ

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Die drei Buchstaben GEZ hört keiner gerne. Wir wissen alle, dass es sich dabei um die Gebühreneinzugszentrale handelt, die dafür zuständig ist zu kontrollieren, ob auch jeder Haushalt seine TV- und Radiogeräte angemeldet hat. Die Gebührenbefreiung der GEZ ist somit immer ein aktuelles Thema.

Pro Haushalt kann man zwar mehrere Geräte haben, angemeldet muss aber nur jeweils eines sein. Ausnahmen gibt es, wenn Kinder oder andere Verwandte mit eigenständigem Einkommen mit in der Wohnung leben oder wenn ein Zimmer untervermietet wird.

In Wohngemeinschaften muss jeder selbst für die Anmeldung und die Zahlung aufkommen. Es ist übrigens irrelevant, ob man nur private Sender sieht und hört. Auch dann muss gezahlt werden.

Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, bei denen man von der Gebühr befreit werden kann:

  1. Wer ein geringes Einkommen hat und Hartz IV Empfänger ist, kann von der Gebühr befreit werden
  2. Auch wer Pflegegeld, Altenhilfe oder Blindengeld bezieht kann einen Antrag stellen
  3. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem zusätzlichen Vermerk „RF“ (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) müssen ebenfalls keine GEZ-Gebühren bezahlen

Weitere Informationen hält die Website der GEZ unter www.gez.de bereit.


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2 Kommentare für “GEZ Gebührenbefreiung – 3 Ausnahmen gibt es!”

  • Andre geschrieben für 4 April, 2010, 6:00

    Noch ein GEZ Tipp für Paare:
    Wenn ihr zusammen zieht könnte es passieren, dass jeder GEZ bezahlen muss. Da kann man sich Ärgern oder angeben, dass man verlobt ist. So wäre das Problem schnell vom Tisch.

  • awik geschrieben für 24 Februar, 2011, 15:14

    Ergänzung zum Paare-Tipp:
    Derjenige, auf den das Auto angemeldet ist, sollte die GEZ bezahlen, dann ist das Autoradio mit drin. Ansonsten müsste der andere für das Autoradio extra noch mal zahlen.

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