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Testamentseröffnung – Das müssen Sie beachten!

Testamentseröffnung – Das müssen Sie beachten!

Ein Todesfall in Familie oder Freundeskreis ist eine furchtbare Sache. Trotzdem muss man sich früher oder später mit dem Testament auseinander setzen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei einer Testamentseröffnung beachten müssen.


1. Das Testament

Ein geliebter Mensch ist verstorben. Das stellt das Leben meist komplett auf den Kopf. Trotz all der Trauer muss man leider aber trotzdem schnell wieder einen klaren Kopf bekommen und sich um Bestattung und Nachlass kümmern. Gut, wenn dann ein Testament vorliegt, dass der Verstorbene bereits vor seinem Tod verfasst hat. Dort ist niedergeschrieben, welcher Angehörige welches Erbe erhalten soll. Das hat den Vorteil, dass alles klar geregelt ist und keine Erbauseinandersetzung entstehen kann. Die droht nämlich immer dann, wenn es ein Vermächtnis gibt, dass nicht klar aufgeteilt ist, sondern allen Erben in Form einer Erbengemeinschaft hinterlassen wird.

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2. Das Testament dem Nachlassgericht aushändigen

Oft ordnen Angehörige nach einem Sterbefall die Sachen und den Hausstand des Erblassers. Nicht selten fällt ihnen dabei ein vorbereitetes Testament in die Hände. Wenn Sie solch ein Dokument finden, müssen Sie es umgehend an das zuständige Nachlassgericht weiterreichen. Das ist in der Regel das Amtsgericht, das den Bezirk des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen verwaltet. Liefern Sie ohne Ausnahme alle Schriftstücke ab, die einem Testament ähnlich sind. Dazu gehört auch der Erbvertrag.

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Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, machen Sie sich unter Umständen strafbar.

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Eine beglaubigte Kopie des Testaments in Kombination mit dem Eröffnungsprotokoll kann sogar den Erbschein ersetzen.

3. Die Testamentseröffnung

Früher fanden Testamentseröffnungen immer zu einem festgesetzten Termin statt. In diesem Rahmen kamen die Angehörigen zusammen und wurden über ihr jeweiliges Erbe informiert. Das geschieht heute allerdings nur noch in selten Fällen – nämlich, wenn es sich um ein besonders großes Erbe handelt. Dann verliest ein Testamentvollstrecker das Dokument und spricht in Anwesenheit der Erben darüber, um was es sich bei Ihrer jeweiligen Erbschaft handelt.

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In der Regel gehen Testamentseröffnung heute allerdings ohne die Anwesenheit der Erben von statten. Die im Testament genannten Personen werden stattdessen vom Nachlassgericht kontaktiert. Per Post erhalten Sie eine Kopie des Testaments und das Eröffnungsprotokoll.

Wichtig ist das Datum der Testamentseröffnung für diejenigen, die Ihre Erbschaft ausschlagen wollen. Dafür hat der Angehörige nämlich genau sechs Wochen Zeit, die mit der Verlesung durch den Testamentsvollstrecker beginnen.

Einladung zur Testamentseröffnung

Sobald das Nachlassgericht über den Todesfall eines Menschen informiert wurde, beginnt es damit, die dazugehörigen Erben ausfindig zu machen. Sie werden zur Testamentseröffnung eingeladen. Ob Sie diesen Termin wahrnehmen wollen oder nicht, liegt ganz bei Ihnen. Ein persönliches Erscheinen ist keine Pflicht.

Testament einsehen

Sind Sie während der Testamentseröffnung als Erbe anwesend, haben Sie die Möglichkeit, einen Blicks in das Originaldokument zu werfen. Dies wird im Gericht archiviert und sonst keiner Privatperson zugänglich gemacht. Die Erben selbst erhalten das Testament und alle dazugehörigen Schriftstücke nur als beglaubigte Kopie.

Erbschaft ausschlagen

Wenn Sie nach dem Tod Ihres Verwandten planen, das Erbe auszuschlagen, haben Sie dafür genau sechs Wochen ab Testamentseröffnung Zeit. Überprüfungen Sie während dieser Frist die finanzielle Situation des Erblassers und ordnen Sie den Nachlass systematisch. So beugen Sie bösen Überraschungen bei Erbantritt vor. Niemand möchte immerhin einen versteckten Schuldenberg vererbt bekommen. Zudem sollten Sie bedenken, dass Sie auf Ihr Erbe in der Regel eine Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Gemeinschaftstestament

Für gewöhnlich umfasst das Testament ausschließlich den Willen des Erblassers. Anders verhält es sich allerdings bei einem Erbvertrag oder einem Gemeinschaftstestament. Darin wurden nämlich die Willenserklärungen mehrerer Personen festgehalten. Das können gesetzliche Erben oder Ehepartner sein. Im Falle des Todes wird das Testament daher nicht im vollen Zuge veröffentlicht. Stattdessen werden für die übrigen Erben nur diejenigen Teile zugänglich gemacht, die den Längerlebenden nicht betreffen. Das ist der Grund dafür, warum in Testamentskopien einige Passagen geschwärzt wurden.

4. Erbschaftssteuer

Wer nach dem Tod eines geliebten Menschen eine Erbschaft antritt, kommt nicht umhin, sich Erbschaftssteuer Wissen anzueignen. Eingenommen wird die Erbschaftssteuer von dem jeweiligen Bundesland, in dem der Erbe lebt. Die Höhe der Steuer variiert aufgrund von drei verschiedenen Steuerklassen. Sie richten sich danach, welche familiäre oder soziale Verbindung der Verbliebene zum Verstorbenen hatte.

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Tipp
Wenn Sie genau wissen möchten, wie hoch die Erbschaftssteuer in Ihrem Fall ausfällt, können ein Erbschaftssteuerrechner helfen.

4.1. Erbschaftssteuer Freibetrag

Innerhalb der drei Steuerklassen gibt es unterschiedliche Freibeträge. Sie richten sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad und stehen jedem Erben zu. So haben Ehepartner und auch eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500 000 Euro. Bei leiblichen, adoptierten und Stiefkindern handel es sich beispielsweise um 400 000 Euro.

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4.2. Erbschaftssteuer bei Immobilien

Eine vererbte Immobilie kann unter gewissen Umständen erbschaftssteuerfrei übernommen werden. Das geschieht vor allem dann, wenn der Ehegatte verstirbt und man bereits mehr als ein Jahrzehnt in dem Haus oder der Wohnung gelebt hat. Auch die Kinder sind von der Erbschaftssteuer befreit, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Zudem müssen dafür ebenfalls 10 Jahre Mindestwohnzeit nachweisen können.

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Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, fällt bei vererbten Immobilien eine Erbschaftssteuer an. Die richtet sich allerdings nicht nach dem Kaufpreis des Hauses, sondern nach dem Verkehrswert, der vom Finanzamt ermittelt wird. Steht dieser fest, wird mit ihm die Höhe der anfallenden Erbschaftssteuer berechnet.

Beim Verkehrswert handelt sich um den Marktwert, den die Immobilie bei einem Verkauf erzielen würde

Wenn Sie einen Todesfall in Ihrer Familie haben, ist es also sehr wichtig, neben der Trauer Pflichten und Fristen im Kopf zu behalten. Damit Ihnen das leichter fällt, kann unsere Übersicht helfen. Sie enthält dich wichtigsten Punkte, die Sie im Rahmen einer Testamentseröffnung beachten müssen.

5. Weiterführende Literatur zum Thema


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Bildnachweise: © Daniela Stärk - Fotolia.com, © stockpics - Fotolia.com

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