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Rechtzeitig ummelden und nichts vergessen
Bei einem Umzug wollen viele Dinge auf einmal bedacht werden. Damit auch nichts im Eifer des Gefechts übersehen wird, hilft es, sich eine Liste aufzustellen, welche Anlaufstellen man hat. Dabei hängen viele Faktoren voneinander ab: kann man frei nehmen, um während der Öffnungszeiten beim Einwohnermeldeamt die Ummeldung vorzunehmen? Strom, Telefon, eventuell Gas oder Fernwärme müssen ebenfalls abgemeldet werden. Beim Arbeitgeber gilt es, Urlaub für den Umzug zu bekommen, den Nachsendeauftrag nicht zu vergessen.
Um bei diesem Chaos die Übersicht zu behalten, hilft es, thematisch vorzugehen:
1. Wohnort:
Die neue Adresse muss vielen Stellen mitgeteilt werden, allen zuvor dem Einwohnermeldeamt, damit Personalausweis und Führerschein sowie eventuell Fahrzeugschein umgeschrieben werden können. Doch auch die Bank, die Versicherung, etwaige Zeitungsabonnement-Vertriebe, Handyprovider und alle anderen, die mehr oder weniger regelmäßig liefern oder Rechnungen schicken, wollen informiert werden. Man sollte zur Sicherheit schon ein bis zwei Wochen vorher den Nachsendeantrag beim nächsten Postamt stellen und den voraussichtlichen Umzugstermin angeben.
2. Nebenkosten:
Falls der Stromanschluss nicht ohnehin über den Vermieter läuft, muss der Anschluss beim Stromanbieter abgemeldet werden. Das Gleiche gilt für Heizung und Wasseranschluss. Abwasser, Müllabfuhr, Telefon, Internet und Kabelfernsehen. (Spartipp: Telefon- und Internetanschluss oder Stromanbieter gleich wechseln?)
3. Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge sollten unbedingt innerhalb eines Monats umgemeldet werden. Bei einem Wohnortwechsel innerhalb des gleichen Kreises sind dabei noch nicht einmal neue Nummernschilder fällig.
4. Arbeitgeber:
Sofern der Arbeitgeber nicht ohnehin Auslöser für den Umzug ist, muss er trotzdem in Kenntnis gesetzt werden, unter anderem, damit der Urlaub an den Umzug angepasst werden kann, zudem soll ja auch auf dem Lohnzettel die neue Anschrift stehen.
5. Freunde und Familie:
Abgesehen von der unschätzbaren Hilfe beim Umzug sollte man natürlich nicht vergessen, auch den Lieben, die nicht direkt beteiligt sind, die neue Adresse mitzuteilen.
6. Kinder und Schule
Wer Kinder hat, muss möglicherweise das Schulamt rechtzeitig in Kenntnis setzen, damit gegebenenfalls ein Schulwechsel arrangiert werden kann.
Irgendwas hat man letztlich immer vergessen, aber seien Sie unbesorgt: mit Hilfe von Freunden und Verwandten schaffen Sie auch diese Hürde des Umzugs ohne allzu große Probleme.
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