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Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben
Ein Umzug bringt mehrere Umstellungen mit sich. Unter anderem gehört normalerweise ein Nachsendeauftrag bei der Post dazu. Diesen gibt es für Privatleute mit 6 oder 12 Monaten Dauer. Der Nachsendeauftrag für ein halbes Jahr kostet derzeit bei der Deutschen Post für Privatleute 15,20 €, ein weiteres halbes Jahr führt zu einem Gesamtpreis von 25,20 €. Geschäftskunden bekommen üblicherweise mehr Post und zahlen daher knapp das Doppelte: 30,20 € für ein halbes und 50,20 € für ein ganzes Jahr.
Briefe und Pakete nachsenden lassen
Obwohl dieser Service nur für normalformatige Briefe (auch mit Zusatzleistungen wie Einschreiben oder Nachnahme), Postkarten, Infopost, Infobrief, Blindensendungen, Bücher und Warensendungen, Zeitschriften in adressierten und freigemachten Hüllen sowie Telegramme gilt, gibt es beim Nachsendeauftrag ohne Aufpreis die Möglichkeit, auch Pakete nachzusenden. Diese werden allerdings beim Nachsenden als unfrei gehandhabt, das heißt, man muss das Paketporto beim Empfang nachzahlen.
Nach Ablauf des Nachsendeantrags wird die Post wie zuvor gehandhabt, allerdings ist der Deutschen Post nun die richtige Adresse bekannt, so dass Briefe dann beim Rückversand an den Absender mit einem Hinweis auf die neue Adresse versehen werden können.
Beim Nachsendeauftrag ins Ausland erhebt die Deutsche Post die gleichen Kosten innerhalb der Landesgrenzen, so dass wahrscheinlich Zusatzkosten vom ausländischen Postamt anfallen.
Nachsendeantrag im Internet stellen
Auf der Internetseite der Post www.efiliale.de findet sich nicht nur die Möglichkeit, einen Nachsendeantrag über das Internet zu stellen, als zusätzlichen Service gibt es einige Informationen rund um den Umzug. Weitere Informationen kann man bei Bedarf auch telefonisch Montags bis Freitags zwischen 7 und 20 Uhr und Samstags von 8 bis 14 Uhr beim Kundentelefon der Deutschen Post, erreichbar unter der 0 18 02 / 44 45 46, einholen (der Anruf kostet 6ct pro Minute aus dem Festnetz).
Nachsendeantrag: 2 bis 3 Wochen vor Umzug
Der Nachsendeauftrag sollte, damit er entsprechend bearbeitet werden kann, zwei bis drei Wochen vor dem Umzug gestellt werden; immerhin muss die Adresse bei allen Verteilungszentren der Post eingespeist werden.
Trotzdem: Neue Adresse an alle wichtigen Personen weiterleiten
Mit der Aufweichung des Postmonopols drängen gerade lokal weitere Anbieter auf den Markt, für die der Post-Nachsendeantrag ohne Wirkung bleibt – und nicht jeder dieser Anbieter bietet einen Nachsendeantrag. Schon deshalb sollte man nicht vergessen, allen wichtigen Personen die neue Adresse mitzuteilen, selbst wenn man einen Nachsendeantrag gestellt hat.
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