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Rechtliches zum Thema Hochzeit
Mit einer Heirat ändern sich die Rechte und Pflichten der Ehepartner, es gibt auch einige Voraussetzungen für eine Eheschließung. Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, um eine Ehe einzugehen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Mann zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits volljährig ist. Das Familiengericht muss den Minderjährigen in diesem Fall jedoch befreien, auch die gesetzlichen Vertreter werden bei der Verhandlung angehört.
Wer darf wen heiraten?
Geschwister, Halbgeschwister und Verwandte in gerader Linie dürfen keine Ehe miteinander eingehen. Theoretisch darf ein Adoptivkind einen Elternteil heiraten, zuvor muss jedoch das Adoptivverhältnis aufgelöst werden.
Urkunden für das Standesamt
Geschiedene müssen vor einer erneuten Heirat ihre Scheidung mittels einer Scheidungsurkunde belegen, Verwitwete müssen den Totenschein oder die Sterbeurkunde ihres Partners beim Standesamt vorlegen.
Ehefähgkeitszeugnis für Ausländer
Wenn Ausländer eine Ehe schließen möchten, ist alles ein wenig aufwändiger. Bei ihnen genügt kein Ledigkeitsnachweis, sondern sie müssen ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis besorgen. Auch eine Scheidung im Ausland muss in Deutschland erst offiziell anerkannt werden, bevor eine erneute Heirat möglich ist.
Das deutsche Namensrecht
Der Standesbeamte wird das zukünftige Ehepaar auch ausführlich über das deutsche Namensrecht aufklären. Beide Partner können entweder ihren bisherigen Namen behalten, oder einer kann den Nachnamen des anderen annehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Partner den Namen des anderen seinem Nachnamen voranstellt oder hinten anfügt, so dass ein Doppelname entsteht.
Rechte der Ehepartner
Auch das Erbrecht wird nach der Trauung anders geregelt. Nach dem Tod des Ehepartners hat der Hinterbliebene Anrecht auf das Erbe und auch auf die Rente des Verstorbenen.
Der Ehevertrag
Besondere Absprachen können notariell in einem Ehevertrag festgehalten werden. Durch einen Ehevertrag kann zum Beispiel auch die finanzielle Situation nach einer Scheidung festgelegt werden.
Die Zugewinngemeinschaft
Der klassische Güterstand ist die so genannte Zugewinngemeinschaft, wobei das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt wird. Der Besitz, den jeder mit in die Ehe eingebracht hat, wird jedoch nicht aufgeteilt.
Steuerliche Vergünstigungen der Ehe
Verheiratete Paare haben auch Anrecht auf eine günstigere Steuerklasse. Auch wenn die Hochzeit am Ende eines Jahres stattfindet, wird auch für die vorangegangenen Monate dieses Kalenderjahres die günstigere Steuerklasse berücksichtigt. Auf diese Weise kann ein Ehepaar unter Umständen von einer sehr hohen Steuerrückzahlung profitieren.
Auskunft über rechtliche Formalitäten einholen
Man sollte sich vor der Eheschließung auf jeden Fall auch über die rechtlichen Folgen informieren, damit auch die Formalitäten alle rechtzeitig und vollständig erledigt werden. Umfassende Informationen findet man im Internet oder in entsprechender Literatur. Auch das Finanzamt und der Standesbeamte geben gerne Auskunft.
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