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Heirat von gleichgeschlechtlichen Paaren
Bis vor wenigen Jahren war die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland verboten. Im Ausland, zum Beispiel in Dänemark, ging man bereits viel früher tolerant mit diesem Thema um, so dass viele gleichgeschlechtliche Paare im Ausland heirateten. In Skandinavien war eine Eheschließung bereits seit dem Jahr 1989 möglich. Die Ehe wurde in Deutschland allerdings nicht anerkannt, so dass den Paaren sämtliche Rechte verwehrt blieben, die Ehepartner normalerweise haben.
Seit 2001 gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland
Seit dem Jahr 2001 können schwule oder lesbische Paare nun auch in Deutschland offiziell heiraten. Die Ehe kann jedoch nach wie vor nur auf dem Standesamt geschlossen werden, da die Kirche gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt. Die meisten Menschen sind diesem Thema gegenüber inzwischen recht aufgeschlossen, so dass diese Paare auch in der Öffentlichkeit Anerkennung finden. Vermutlich hat auch die Hochzeit von prominenten gleichgeschlechtlichen Paaren, wie zum Beispiel die Heirat von Elton John, zu diesem positiveren Image beigetragen.
Gleiche Rechte und Pflichten
Viele Paare wollen sich nicht länger verstecken und wollen ihrem Partner ewige Treue versprechen. Die Rechte und Pflichten von gleichgeschlechtlichen Paaren entsprechen vor dem Gesetz denen der heterosexuellen Paare. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg, muss vor dem Standesamt jedoch ein Notar anwesend sein, damit die Ehe auch ihre Gültigkeit erhält. Er setzt dann so etwas wie einen Ehevertrag auf, damit alle Rechte und Pflichten geregelt werden. Am besten erkundigt man sich beim zuständigen Standesamt nach den Voraussetzungen, da diese von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können.
Erleichterungen im Alltag
Durch die Möglichkeit der Eheschließung ist das Leben für homosexuelle Paare wesentlich einfacher geworden. Im Gegensatz zu heterosexuellen, verheirateten Paaren, hatten sie bis zum Jahr 2001 nämlich große Einschränkungen und fehlende Rechte. Wenn ein Partner im Krankenhaus auf der Intensivstation lag, durfte der andere ihn nicht besuchen, auch wenn die beiden offiziell ein Paar waren. Dies ist nur Ehepartnern gestattet. Auch nach dem Versterben des Partners, wurde dem anderen automatisch das Wohnrecht entzogen, ganz anders als bei Ehepartnern, auch ein Anrecht auf das Erbe war nicht vorhanden.
Einschränkungen
Allerdings gibt es bei den gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ein paar Einschränkungen. So dürfen zum Beispiel keine Kinder adoptiert werden, der Partner erhält keine Hinterbliebenenrente und auch das Ehegattensplitting ist untersagt. So haben schwule oder lesbische Paare immer noch steuerliche Nachteile gegenüber den heterosexuellen Ehepaaren.
Segen in manchen evangelischen Gemeinden
Eventuell können die Gesetze in den nächsten Jahren noch verbessert werden, so dass es gleiche Rechte für alle Ehepaare gibt. Inzwischen können gleichgeschlechtliche Paare auch in einigen evangelischen Gemeinden den Segen erhalten, auch wenn eine Trauung bisher ausgeschlossen ist.
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