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Die Geschichte der Hochzeit

Die Geschichte der Hochzeit Die Geschichte der Ehe ist sehr lang, und im Laufe der Zeit hat sich so einiges verändert. Dennoch gibt es keine Belege über die Eheschließung in ganz frühen Zeitaltern. So haben Forscher nur angenommen, dass es am Anfang gar keine festen Partnerschaften gab, die Menschen hatten wechselnde Sexualpartner.

Von der Polyamie zur Monogamie
Später entwickelte sich dann die auf der Polygamie basierende Gruppenehe, bei der ein Mann mehrere Frauen heiraten konnte. In der vorchristlichen Zeit gab es kaum monogame Beziehungen, die Germanen bildeten unter den Barbaren zum Beispiel eine Ausnahme mit ihrer Einehe. Es gab jedoch auch im germanischen Kulturkreis Dreierehen, die so genannte Polyandrie. Erst einige Zeit später wurde diese Form der Ehe von der katholischen Kirche abgeschafft. In vielen Ländern hat sich die Monogamie jedoch nicht durchgesetzt, so dass es weltweit noch zahlreiche Völker gibt, in denen Gruppenehen oder Dreierehen völlig normal sind.

Die monogame Ehe
Seit dem 15. Jahrhundert entwickelte sich dann die monogame Ehe in vielen Teilen der Erde zum Standard. Im Mittelalter konnten viele Menschen nicht heiraten, da zur damaligen Zeit vorausgesetzt wurde, dass man seine Familie auch unterhalten kann. In vielen Ländern ist es immer noch Sitte, dass die Eltern den zukünftigen Partner für ihre Kinder aussuchen. Im Mittelalter wurde die Trauung öffentlich und sehr feierlich zelebriert, die Braut wurde an den Bräutigam übergeben.

Hochzeit mit vielen Ritualen
Damals war die Zeremonie noch von vielen Ritualen begleitet. Außer der Braut wurden dem Bräutigam noch ein Speer, ein Hut oder ein Schwert übergeben, welche symbolisieren sollten, dass die Braut von nun an unter dem Schutz des Ehemannes stehen sollte. Die Hochzeitsgesellschaft begleitete anschließend das frisch vermählte Paar bis zum Ehebett, erst dann waren die Beiden offiziell verheiratet. Am nächsten Morgen erhielt die Braut von ihrem Mann ein wertvolles Geschenk, die so genannte Morgengabe. Im Mittelalter musste der Bräutigam auch eine gewisse Summe an Geld an die Sippe der Braut zahlen, den so genannten Muntschatz. Diese Form, bei der die Braut vom Schutz der eigenen Sippe in eine andere wechselte, bezeichnete man auch als Muntehe.

Eheformen im Mittelalter
Neben der Muntehe gab es noch die weniger offizielle Friedelehe, bei der es keine Verlobung und keine Trauung gab. Diese beiden Eheformen konnten im Mittelalter auch nebeneinander existieren. Die Friedelehe hatte keine rechtlichen Folgen, die Braut war auch nicht finanziell abgesichert, der Bräutigam nahm sie lediglich in seinem Haus auf. Ab dem zehnten Jahrhundert holten sich immer mehr Paare den kirchlichen Segen ab, er war jedoch nicht obligatorisch.

Die kirchliche Trauung
Die Kirche trieb die Monogamie und die Unauflöslichkeit einer Ehe immer weiter voran. Zwangsehen wurden immer seltener, so dass sich jeder selbst für einen Partner entscheiden konnte. Zu dieser Zeit entstand auch das traditionelle Jawort, welches einen freien Willen voraussetzt. Bis zum 13. Jahrhundert durften auch Laien ein Paar trauen, doch seit dem Jahr 1225 dürfen Trauungen nur noch von Priestern vorgenommen werden. Im 15. Jahrhundert wurden Paaren sogar Strafen angedroht, wenn sie ohne kirchlichen Segen zusammenlebten. Im 16. Jahrhundert machte die protestantische Kirche die kirchliche Trauung zur Pflicht. Der Staat mischte sich sogar ein und zwang Paare zu einer Heirat, wenn die Frau bereits schwanger war.

Die Zivilehe oder standesamtliche Trauung
Im 17. Jahrhundert gab es dann große Veränderungen in Europa, auch die Rolle des Staates veränderte sich. Im Jahr 1792 wurde dann die Zivilehe zuerst in Frankreich festgesetzt. Priester durften die kirchliche Trauung erst nach der Schließung der Zivilehe vornehmen. Seit dem Jahr 1848 gilt diese Regelung auch in Deutschland. Zwei Trauzeugen mussten die Eheschließung durch den Standesbeamten bezeugen, eine Regelung welche im Jahr 1998 wieder aufgehoben wurde. Seit 1998 werden keine Trauzeugen mehr benötigt, auch ein Aufgebot ist nicht mehr notwendig.

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