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Gesetzliche Regelungen – Grillen in der Stadt
Das Grillen ist eines der liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen im Sommer. Für die Nachbarn kann das regelmäßige Grillen jedoch auch zur Belästigung werden. Viele Bürger wissen nicht, dass das Thema Grillen auch rechtlich genau geregelt ist. Das Gesetz ist dabei von Stadt zu Stadt ganz unterschiedlich, so dass man sich bei seiner Gemeinde erkundigen sollte, damit es nicht zu großem Ärger mit den Nachbarn kommt.
Regelungen für Mehrfamilienhäuser
Besondere Vorschriften gibt es, wenn man in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnt. Wenn das Haus einen Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung hat, darf man nicht ohne weiteres nach Lust und Laune im Garten grillen. In manchen Mietverträgen wird das Grillen sogar ausdrücklich verboten. Manche Vermieter untersagen lediglich das Grillen auf dem Balkon der Mietswohnung. Wenn jedoch mehrere Parteien in einem Haus wohnen, sollte man schon aus Anstand mit den anderen Mietern sprechen, um dauerhafte Streitigkeiten zu umgehen.
Regelungen für Wohnanlagen
Wenn man in einer Wohnanlage wohnt, können die Eigentümer der Wohnungen sogar ein generelles Grillverbot auf den Balkonen und im gemeinschaftlichen Garten vereinbaren. Wenn man grillt muss man auf jeden Fall darauf achten, dass kein Qualm in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn gelangt. Das so genannte Immissionsgesetz schützt die Nachbarn nämlich vor einer solchen Rauchbelästigung. Wenn sich jemand nicht daran hält, muss er sogar mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro rechnen.
Städte und Vermieter haben unterschiedliche Regelungen
Gerade in den deutschen Großstädten ist das Grillen genau geregelt. So ist in vielen Städten sowohl die Häufigkeit als auch die erlaubte Dauer festgelegt. In Stuttgart ist das Grillen zum Beispiel auf drei Mal im Jahr für zwei Stunden beschränkt. Normalerweise sind bundesweit fünf Grillabende pro Jahr zulässig, wenn sich die Nachbarn beschweren. Hat man tolerante Nachbarn, dann darf man ruhig auch öfter grillen, sollte jedoch immer genug Rücksicht nehmen. Es darf auch auf Balkonen und Terrassen gegrillt werden, wenn der Vermieter es nicht verbietet. Falls es von der jeweiligen Stadt nicht anders festgelegt wurde, darf man einmal im Monat von April bis September auf dem Balkon grillen. Hierbei handelt es sich um eine Regelung der Stadt Bonn, welche natürlich nicht für jede deutsche Stadt gilt.
Nachtruhe beachten
Wenn man eine Grillparty im Freien feiert, muss man auch die Nachtruhe ab 22 Uhr berücksichtigen. Sollte das Fest also länger dauern, dann sollte man vorher die Nachbarn informieren oder die Feier ab 22 Uhr ins Haus verlagern.
Stellen Sie sich mit den Nachbarn gut
Wenn man regelmäßig im Garten grillen möchte, sollte man sich also möglichst um ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn bemühen, damit es gar nicht erst zu Problemen mit dem Gesetz kommt. Wenn es die Nachbarn nicht stört, kann man so oft grillen, wie man möchte.
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