Kinderbetreuungskosten absetzen

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Kinderbetreuungskosten absetzen

Beitragvon Kräuterhexe » 05.04.2007, 19:16

Rückwirkend ab 01.01.2006 gelten für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten von der Steuer günstigere Regelungen (Voraussetzung ist, dass man steuerpflichtiges Einkommen erzielt!).

Doppelverdiener und Alleinerziehende mit Job:

Absetzbar sind 2/3 der nachgewiesenen Betreuungskosten bis zu 4000 Euro pro Kind und Jahr.
Es werden Betreuungskosten für Kinder von 0 bis zu 14 Jahren anerkannt.
Wichtig: Am Pauschbetrag von derzeit noch 920 Euro ändert sich dadurch nichts!

Alleinverdiener mit Partner:

Hier gelten die gleichen Höchstsätze, jedoch werden nur Betreuungskosten von Kindern zwischen drei und sechs Jahren berücksichtigt.
Alleinerziehende, die nicht erwerbstätig sind, aber steuerpflichtiges Einkommen haben (z.B. aus Miete, Pacht, Nebenerwerb) werden genauso berechnet.

Welche Art der Betreuung wird anerkannt?

Kindergarten- und Hortgebüren, Kosten für Krabbelgruppe, Krippe, Tagesmutter und Au pair-Mädchen oder Kinderfrau.

Ob ein Babysitter berücksichtigt wird, muss noch geklärt werden.

Nicht anerkannt werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit schulischer Ausbildung (auch Nachhilfe, Ferienkurse) oder Hobbies (Sportverein, Musikunterricht etc.) entstehen.

Ganz wichtig: Auch ein Mini-Job auf 400-Euro-Basis ist eine Erwerbstätigkeit im Sinne dieses Gesetzes! Wenn ein Vater also arbeitet und die bisher nicht berufstätige Mutter einen 400-Euro-Job annimmt, zählt das Paar ab dem Zeitpunkt zu den Doppelverdienern und kann auch für Kinder unter drei bzw. über sechs Jahren die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen!
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Beitragvon Dangerarrow » 16.04.2007, 18:27

wie sieht es denn bei den Tagesmüttern o.ä. aus, müssen die es als zusätzlichen Verdienst (neben dem normalen Gehalt) angegeben im Lohnsteuerjahresausgleich ???? -
weißt du wie das da läuft ??
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Beitragvon Kräuterhexe » 16.04.2007, 19:58

Soviel ich weiß, haben Tagesmütter einen größeren Verdienst steuerfrei als 400 EUR.
Wieviel genau, weiß ich nicht, aber wende dich einmal an

www.tagesmuetter-bundesverband.de

und frage dort direkt nach.
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Beitragvon Dangerarrow » 17.04.2007, 07:42

ja danke für die Adresse.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Beitragvon Dangerarrow » 17.04.2007, 07:46

falls es noch jemanden interessiert, hier die Info darüber :

Die Tagesmutter übt eine selbstständige Tätigkeit aus. Erhält eine Tagesmutter das Betreuungsgeld von privater Seite, muss sie es versteuern, da sie im Sinne des EStG Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Versteuert werden muss im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (vgl. hier § 18 (1) Nr. 3 EStG) der Betrag, der die steuerfreie Betriebskostenpauschale übersteigt. Die Betriebskostenpauschale, die Tagesmütter geltend machen können, beträgt bei Ganztagsbetreuung 245,42 EUR im Monat pro Kind und wird reduziert analog der Betreuungszeit (z.B. halbtags 122,71 EUR). Beim Finanzamt ist das Gesamtbetreuungsgeld anzugeben.

Betreuungsgelder aus öffentlicher Hand sind bislang steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die Tagesmutter das Geld direkt vom Jugendamt erhält (zahlt das Jugendamt den Aufwandsersatz an die Eltern und muss die Tagesmutter sich das Geld "holen", erhält sie das Betreuungsgeld von privater Seite und erzielt sie wiederum Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, die sie versteuern muss, s. o.).
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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